Silvester Feuerwerk

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Der Antrag für eine Feuerwerksgenehmigung

Wer ein Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen möchte, der benötigt eine behördliche Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes. Diese Ausnahmegenehmigung erhält man in der Regel beim Ordnungsamt, welches für den vorgesehenen Abbrennplatz (dort wo das Feuerwerk stattfinden soll) zuständig ist.

Eine Feuerwerkgenehmigung wird in vielen Fällen, sofern ein besonderer Anlass vorliegt, problemlos gewährt. Dennoch gibt es keine Garantie, dass Ihr Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für ein Feuerwerk stattgegeben wird. Die zuständige Behörde berechnet in vielen Fällen auch eine Bearbeitungsgebühr für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. In Dresden betragen hier die Kosten beispielsweise einmalig 75 Euro. Da die Kosten von Dienststelle zu Dienststelle unterschiedlich sind, können wir aber leider keine Pauschalaussage über den Preis machen, den Sie für eine Ausnahmegenehmigung zahlen müssen. Nach unserer Erfahrungen liegen die Kosten hier zwischen 15 und 75 €

Wer ein Feuerwerk der Kategorie 2 ohne Genehmigung abbrennt bezahlt mehr, da das Bußgeld wesentlich höher ist, als die Bearbeitungsgebühr. Das Bußgeld beginnt bei zirka 1000 €.

Wenn Sie einen Antrag für die Genehmigung eines Feuerwerkes bei Ihrer zuständigen Behörde einreichen wollen, dann haben wir für Sie einen PDF-Vordruck vorbereitet, den Sie einfach ausfüllen, ausdrucken und anschließend zur zuständigen Dienststelle schicken oder bringen können.

Zum Beantragungsformular

Wichtig: Die Person, die das Feuerwerk beantragt, muss mindestens 18 Jahre alt sein!

Sie haben bereits eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes? Dann können Sie direkt bei uns Ihr Feuerwerk der Kategorie 2 bestellen.